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Gebäudereiniger Innung Mittlerer Niederrhein

Obermeisterin:
Nadine Ludwigs

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Neue DIN-mension für die Hygiene

Normungsantrag DIN Norm "Krankenhausreinigung" eingereicht

 

 

Qualität, Kompetenz sowie permanente Weiterentwicklung und Optimierung spielen im Gesundheitswesen eine große Rolle. Dabei beschränken sich diese Erfolgsfaktoren nicht nur auf die Bereiche der ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung. Ebenso wichtig ist in einem Krankenhaus eine qualitativ hochwertige Reinigung und Desinfektion, um die größtmögliche Patientensicherheit sowie den Schutz des Personals zu gewährleisten. Für die desinfizierende Reinigung in Einrichtungen des Gesundheitswesens bestehen keine konkreten Leitlinien. Seitens der KRINKO des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden allgemeine Richtlinien zur Flächenreinigung und -desinfektion publiziert. Sie haben grundsätzlichen Charakter und konzentrieren sich auf infektiologisch-epidemiologische Aspekte der desinfizierenden Reinigung. Verfahrensrichtlinien für eine detaillierte, standardisierte Durchführung der desinfizierenden Reinigung lassen sich aus den KRINKO-Richtlinien nicht direkt ableiten. Die Bedeutung der desinfizierenden Reinigung zur Prävention nosokomialer Infektionen in Krankenhäusern ist anerkannt. Da sie eine immer größere Bedeutung gewinnt, können hygienische Defizite durch Durchführungs- und Qualitätsmängel aufgrund unterschiedlicher Prozesse und Strukturen der durchführenden Organisationen und Dienstleistungsunternehmen nicht mehr toleriert werden. Die Thematik besitzt bundesweite Bedeutung. Um allgemein verbindliche Richtlinien in die desinfizierende Reinigung im Gesundheitswesen einzubringen, hat die Dernbacher Gruppe Katharina Kasper gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Klinik Services (IKS) im August 2016 bei dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) einen Antrag auf Entwicklung einer einheitlichen Norm zur Reinigung- und Flächendesinfektion im Gesundheitswesen eingereicht.

Nach der konstituierenden Sitzung des Arbeitsausschusses „Krankenhausreinigung“ im DIN-Normenausschuss „Rettungsdienst und Krankenhaus“ (NARK) wurden Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen (siehe Übersicht der mitarbeitenden Experten) zur Teilnahme an der Entwicklungsarbeit angefragt. Mit mehr als 50 Experten aus Wissenschaft und Forschung, Hygieneinstituten, Dienstleistungsgesellschaften und -unternehmen sowie der Zulieferindustrie ist das Ausschussgremium breit aufgestellt und gewährleistet eine Beleuchtung des Themas aus den verschiedensten wichtigen Blickwinkeln. Zusätzlich stehen die Expertisen des Robert Koch-Instituts, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, der deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und des Umweltbundesamts sowie des DIN-Verbraucherrates zur Verfügung.

Auch Vertreter aus Wissenschaft, Forschung und Politik unterstützen den Antrag auf Erarbeitung von Reinigungsvorgaben für das Gesundheitswesen. Als Obfrau wurde Melanie Reese ernannt, die Stellvertretung übernehmen Christine Sudhop (Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks) und Dr. Benjamin Eilts (Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz, IHO). Über die konstituierende Sitzung des Arbeitsausschusses „Krankenhausreinigung“ berichtete das DIN auf seiner Webseite www.din.de.

 

Der Weg zum Standard

Für den Erfolg einer Idee ist häufig entscheidend, wie schnell sie im Markt verbreitet wird. Die Erarbeitung einer DIN-Norm erfolgt nach einem festgelegten Verfahren, beschrieben in DIN 802-4, Normungsarbeit - Teil 4: Geschäftsgang. Anträge auf neue nationale Normungsarbeiten dürfen bei DIN von jeder Person gestellt werden. Über die Annahme eines Normungsantrages wird die Öffentlichkeit informiert. Die weitere Bearbeitung des Normungsantrages erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit im zuständigen Arbeitsausschuss. Über die Veröffentlichung eines Norm-Entwurfs ist die Öffentlichkeit zu informieren. Hierzu wird der Titel der Norm einschließlich der Beschreibung im DIN Anzeiger veröffentlicht. Zusätzlich kann jeder Norm-Entwurf nach Registrierung im Norm-Entwurfsprotal von DIN kostenlos eingesehen und kommentiert werden (http://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe).

Nach Ablauf der Einspruchsfrist erfolgt die Beratung der Stellungnahmen im zuständigen Gremium, wobei die Stellungnehmenden einzuladen sind. Ist das Bearbeiten eines Normungsvorhabens soweit gediehen, dass alle zum Norm-Entwurf eingegangenen Stellungnahmen behandelt sind, beschließt der Arbeitsausschuss die Veröffentlichung als Norm einzuleiten. Die Veröffentlichung erfolgt über den Beuth Verlag (www.beuth.de). Entsprechend diesem festgelegten Verfahren wird derzeit auch das neue Normungsvorhaben DIN 13063 „Krankenhausreinigung“ im Arbeitsausschuss NA 053-02-04 AA „Krankenhausreinigung“ erarbeitet. Hierfür haben sich die Gremienmitglieder in drei Ad-hoc-Gruppen aufgeteilt, um Arbeitsentwürfe mit Blick auf die Themen „Prozessqualität“, „Strukturqualität“ und „Ergebnisqualität“ zu erarbeiten.

Diese Arbeitsentwürfe werden in einem weiteren Schritt zusammengeführt, um einen Gesamtentwurf zu erstellen. Abschließend wird die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses vorzunehmen sein. Die Notwendigkeit des Normvorhabens spiegelt sich in den zahlreichen Anfragen zur Mitarbeit wider. Basierend auf der Richtlinie für Normenausschüsse sind alle Stakeholder im Gremium vertreten, und das Gremium hat in Absprache mit dem zuständigen Lenkungsgremium eine erhöhte Teilnehmerzahl festgelegt, die schon erreicht ist. Daher können keine weiteren Mitarbeiter aufgenommen werden. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Projekt ist bei Veröffentlichung des Norm-Entwurfs möglich.