Anschrift

Gebäudereiniger Innung Mittlerer Niederrhein

Obermeisterin:
Nadine Ludwigs

Westwall 122
47798 Krefeld

Fon: 0 21 51 - 97 78-0
Fax: 0 21 51 - 97 78-22

Mail: info(at)gebaeudereiniger-mn.de

 

 

 

Vergabe von Winterdiensten

Rechtzeitige Planung ist alles

 

 

Selbst feststehende Termine wie Geburtstage, Ostern, Pfingsten, Weihnachten und auch der Winteranfang, kommen für viele Menschen immer wieder überraschend und die damit verbundenen Aufgaben oder Pflichten sind dann häufig nicht mehr adäquat zu lösen. Wenn plötzlich der erste Schnee Bürgersteige, Zufahrten, Betriebsgelände, Parkplätze oder sonstige firmeneigene Verkehrsflächen vereist hat, wird es häufig dann sehr hektisch. Es wird im betrieblichen Umfeld nach Mitarbeitern, Geräte, Maschinen und Streumaterial gesucht, um diese unfallträchtige Verkehrslage zu beseitigen. Vorausplanende Entscheidungsträger wissen, dass man, wie beim winterlichen Reifenwechsel auch, damit nicht erst warten sollten, bis Schnee und Eis die Benutzung der Straßen zu einer gefährlichen Rutschpartie werden lassen. Entsprechend sollte man sich mit dem Thema Winterdienste frühzeitig beschäftigen und nicht erst warten bis der Winter im wahrsten Sinne des Wortes „vor der Tür liegt“.

 

Make or Buy

Für die allermeisten Betriebe sind die Aufgaben des Winterdienstes aus Personalmangel mit eigenen Mitarbeitern nicht in dem gesetzlich vorgegebenen Zeitfenstern und vor allem nicht aufgabengerecht zu leisten. Deshalb suchen immer mehr Auftraggeber die Problemlösung darin, die gesamten Aufgaben des Winterdienstes an professionelle Gebäudedienstleister-Unternehmen zu vergeben. Der Vorteil der Vergabe besteht darin, dass Investitionen in Geräte und Maschinen nicht anfallen, als auch geringere Personalkosten anfallen, weil eigene höher bezahlte Fachkräfte nicht für diese Tätigkeiten eingesetzt werden müssen. Dadurch bedingter Produktionsausfall wird nicht einmal eingerechnet. Die Vorteile einer Vergabe an Innungsbetriebe des Gebäudereiniger-Handwerks sind eindeutig überwiegend, weil nur die vereinbarten Leistungen bezahlt werden müssen. Mit professioneller Ausstattung und logistischem Know-How übernehmen dabei Fachkräfte, die nach Tariflohn bezahlt werden, die Verkehrssicherungspflichten auf den firmeneigenen Grundstücken, sowie im Bereich der Liegenschaften und entbinden den Auftraggeber von jeglichen Haftungsansprüchen.

 

Vorgehensweise

Wie in anderen Lebenslagen auch, zahlt sich ein überlegtes und konzeptionelles Vorgehen aus: Klare Vereinbarungen mit allen notwendigen Angaben für Auftraggeber und den auftragübernehmenden Gebäudedienstleister geben die erforderlichen Rahmenbedingungen vor und vermeiden Missverständnisse von Anfang an. Denn nichts stört eine reibungslose Geschäftsbeziehung mehr als häufige Reklamationsgespräche über Leistungsinhalte. Gerade im Hinblick auf die mit den Verpflichtungen aus den Ortssatzungen zur Straßenreinigung beziehungsweise zum Winterdienst verbundenen Haftungsfragen müssen hierbei Berücksichtigung finden. Diese Ortssatzungen sind wesentliche Grundlage der Durchführung jedes Winterdienstes. Hier sind sowohl die zu räumenden Flächen als auch Zeitvorgaben für die Beräumung beziehungsweise Streupflicht und Vorgaben zu den Streumitteln zu entnehmen. Die jeweilige Ortssatzung ist deshalb als Vertragsbestandteil zu übernehmen.

 

Angebotswesen

Bei den Angebotsbedingungen muss die zu Grunde zu legende Ortssatzung unbedingt enthalten sein, zumindest soll sie Auskunft darüber geben. Diese ist beim jeweiligen Ordnungsamt, daneben auch beim Straßenbauamt, Tiefenbauamt, erhältlich. Die darin enthaltenen Regelungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune und sind deshalb unbedingt Objektabhängig abzuholen. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass der Umfang und die Leistungsbeschreibung des Winterdienstes detailliert verzeichnet sind. Dies erspart bei der Leistungserbringung den Vertragspartnern Diskussionen, die die Geschäftsbeziehung erheblich negativ beeinflussen können. Üblicherweise umfasst die Leistungsbeschreibung folgende Punkte: Räumdienste zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen, Straßen, Parkflächen et cetera., Bereitstellung von Streumitteln, Ausbringen von Streugut, Entfernen und fachgerechte Entsorgung der Streumittel, Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit, Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise, Preisangaben und Abrechnungsmodalität, Verbindliche Lagepläne, Zeit- und Terminangaben, Haftungs- beziehungsweise Verpflichtungsübernahme durch den Auftragnehmer, Zeitraum, in dem Winterdienste durchgeführt werden müssen, Vorgaben zur Streugutverwendung und -gestellung, Regelung zur Streugutentfernung und -entsorgung, besondere Bedingungen, zum Beispiel hinsichtlich der Alarmierungsregelungen. Sie gehen als Angebotsbestandteile auch als Anlage in den Vertrag ein. Zur Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf die Personalgewinnung und die Vorbehaltung der erforderlichen Geräte, Maschinen und Räumfahrzeuge, sollte das Angebotsverfahren zwei bis drei Monate vor Beginn der Winterdienstsaison abgeschlossen sein. Es gibt grundsätzlich zwei Vereinbarungsmodi, um die Leistungen zu berechnen: - Vereinbarung von Einzelpreisen je nach Leistung. Bei dieser Variante werden für sämtlich Einzelpositionen Preise abgefragt. - Vereinbarung eines gesamten Pauschalpreises der Wintersaison. In dieser Variante sind pauschal sämtliche Kosten des Winterdienstes für definierte Flächen abgedeckt, wobei in der Regel eine bestimmte Anzahl Einsätze je Saison zu Grunde gelegt wird. Detaillierte Informationen mit einem Vertragsmuster unter: www.die-gebaeudedienstleister.de