Anschrift

Gebäudereiniger Innung Mittlerer Niederrhein

Obermeisterin:
Nadine Ludwigs

Westwall 122
47798 Krefeld

Fon: 0 21 51 - 97 78-0
Fax: 0 21 51 - 97 78-22

Mail: info(at)gebaeudereiniger-mn.de

 

 

 

Faire Löhne

Tarif und Personal

 

Das Gebäudereiniger-Handwerk ist eine sehr personalintensive Branche. Die Preisgestaltung von Reinigungsdienstleistungen basiert daher auf den lohn- und lohngebundenen Kosten. Faire Löhne und fairer Wettbewerb, der über Qualität, nicht über Lohnhöhe ausgetragen wird, sind wesentliche Grundlagen in der Gebäudereinigung. Auch die Arbeitsbedingungen werden seit Jahrzehnten in Tarifverträgen für die gewerblich Beschäftigten geregelt. Dies gilt für den Rahmentarifvertrag, in dem unter anderem die Bereiche Urlaub, Zuschläge, Eingruppierungen und Kündigungsfristen, geregelt sind, wie auch für den Lohntarifvertrag, der die Stundenlöhne für die einzelnen Tätigkeitsbereiche in den Lohngruppen beinhaltet. Der Rahmentarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag werden vom Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten diese Tarifverträge nicht nur unmittelbar für die Mitgliedsbetriebe der Innungen und die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft, sondern als gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen für alle Gebäudereinigungsbetriebe und deren gewerblichen Arbeitnehmer. Der Mindestlohntarifvertrag (Lohngruppen 1 und 6) und wesentliche Regelungen des Rahmentarifvertrags gelten per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) seit 2007 auch zwingend für Betriebe aus den EU-Mitgliedsstaaten, die grenzüberschreitend Reinigungsdienstleistungen in Deutschland anbieten und durchführen. Auf der Rechtsgrundlage des AEntG kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) die Einhaltung der verbindlichen Tarifverträge.